




Konformitätsbewertung (Hersteller-Ersteichung)
Bei Waagen mit SysTec-Wägeterminal sind wir autorisiert eine Konformitätsbewertung gemäß den europäischen Waagenrichtlinien 2014/31/EU und 2014/32/EU durchzuführen.
Das Spektrum umfasst:
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Nicht selbsttätige Waagen (NSW)
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Selbsttätige Waagen zum Abfüllen (SWA)
Eine Eichpflicht für Nichtselbsttätige Waagen besteht u.a.:
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im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
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wenn die Waage zu amtlichen Zwecken bei der Ermittlung von Gebühren, Zöllen und Strafen und bei Sachverständigen-Gutachten für Gerichte eingesetzt wird
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wenn die Waage zur Herstellung von Fertigpackungen zum Einsatz kommt
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wenn die Waage zur Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor genutzt wird
Unsere Experten beraten Sie gerne