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Konformitätsbewertung (Hersteller-Ersteichung)

Bei Waagen mit SysTec-Wägeterminal sind wir autorisiert eine Konformitätsbewertung gemäß den europäischen Waagenrichtlinien 2014/31/EU und 2014/32/EU durchzuführen.

Das Spektrum umfasst:

  • Nicht selbsttätige Waagen (NSW)

  • Selbsttätige Waagen zum Abfüllen (SWA)
     

Eine Eichpflicht für Nichtselbsttätige Waagen besteht u.a.:

  • im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird

  • wenn die Waage zu amtlichen Zwecken bei der Ermittlung von Gebühren, Zöllen und Strafen und bei Sachverständigen-Gutachten für Gerichte eingesetzt wird

  • wenn die Waage zur Herstellung von Fertigpackungen zum Einsatz kommt

  • wenn die Waage zur Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor genutzt wird
     

Unsere Experten beraten Sie gerne 

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